INTERVIEW DER PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK LITAUEN DALIA GRYBAUSKAITĖ FÜR DIE TAGESZEITUNG „DIE PRESSE“
19.07.2011 | 18:32 | CHRISTIAN ULTSCH (Die Presse) Litauens Präsidentin Grybauskaité wirft Österreich im Fall Golowatow unsolidarisches Verhalten vor. Man hätte den russischen Ex-KGB-Mann 40 Tage festhalten können. „Die Presse“: Die österreichische Staatsanwaltschaft hat die litauischen Behörden vergangenen Freitag zwei Mal aufgefordert, den Haftbefehl gegen Michail Golowatow, den mutmaßlichen russischen Verantwortlichen für die Blutnacht 1991, zu konkretisieren. Warum hat Litauen den Haftbefehl nicht besser begründet? Dalia Grybauskaitė:Wir haben uns an den Standard für Europäische Haftbefehle gehalten. 2008 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die praktische Anwendung von Haftbefehlen veröffentlicht und darin auch Österreich erwähnt. Denn Österreich hatte eine Opt-out-Klausel für Verbrechen vor 2002. In dem Bericht der EU-Kommission heißt es, dass Europäische Haftbefehle für Verbrechen vor 2002 automatisch als Auslieferungsanträge anerkannt werden. Ein Land, das einen Antrag auf Auslieferung stellt, sollte bis zu 18 Tage bzw. sogar bis zu 40 Tage Zeit haben, um Informationen nachzureichen. Der österreichische Staatsanwalt gab der litauischen Seite jedoch nur wenige Stunden, um eine zusätzliche Erklärung zu dem Europäischen Haftbefehl abzugeben. Diese extrem enge Interpretation kann nicht als normal beschrieben werden. Die österreichische Staatsanwalt demonstrierte damit einen ungewöhnlichen Unwillen.
Sie schlagen also vor, dass Österreich Herrn Golowatow bis zu 40 Tage einsperren hätte sollen?
Litauen hat Italien in diesem April gebeten, den Europäischen Haftbefehl für eine gesuchte Person anzuwenden. Und Italien gab Litauen 40 Tage, um weitere Informationen zur Auslieferung der Person beizubringen. Das ist europäischer Standard.
Welche weiteren Schritte wird Litauen nun im Fall Golowatow ergreifen?
Wir wollen zunächst, dass Österreich seine Interpretation des Europäischen Haftbefehls genauer erklärt. Denn wenn sich diese Situation in Österreich nicht ändert, können wir nur eine Frage stellen: Wie sollen Europäische Haftbefehle in Zukunft angewendet werden? Können sich in Zukunft Personen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, frei in Österreich aufhalten? Kann die österreichische Staatsanwaltschaft künftig wieder so agieren? Der Fall muss geklärt werden.
Golowatow reiste auch völlig ungehindert nach Finnland, Zypern und in die Tschechische Republik.
Litauen hat doch den Haftbefehl erst im Oktober 2010 ausgestellt.
Und seither ist Golowatow in die genannten EU-Länder gereist.
Das heißt dann, dass der Europäische Haftbefehl für manche EU-Länder nichts bedeutet. Das gibt ein schlechtes Beispiel für ganz Europa ab.
Sind Sie enttäuscht von Österreich?
Lassen Sie es mich so sagen: Ich bin überrascht. Diese Entscheidung diskreditiert die Zusammenarbeit zwischen europäischen Ländern im Justizbereich. Unsere Gesellschaft in Litauen steht unter Schock, es herrscht ein Gefühl der Ungerechtigkeit. Es ist der Eindruck entstanden, dass ein EU-Mitglied das andere betrogen hat.
Glauben Sie, dass Österreich von Russland unter Druck gesetzt wurde?
Wenn die Staatsanwaltschaft eines Landes in weniger als 24 Stunden entgegen den Bestimmungen des Europäischen Haftbefehls entscheidet, dann taucht natürlich der Verdacht auf, dass es dafür die verschiedensten Gründe gab.
Wird Litauen die Europäische Union mit dem Fall befassen?
Wir haben uns noch nicht entschieden. Aber es stellt sich natürlich die allgemeine Frage, ob Verbrecher frei durch Europa reisen können. Das ist ein Problem für die Justiz in ganz Europa, nicht nur für Litauen und Österreich.
Welche Auswirkungen wird der Fall auf die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Litauen haben?
Der Umstand, dass wir gemeinsam in der Europäischen Union sind, bedeutet, dass wir uns unterstützen und solidarisch miteinander umgehen sollten.