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DIE VERBALNOTE WEGEN DER FREILASSUNG DES ANGEKLAGTEN IM PROZESS VOM 13. JÄNNER 1991 WIRD DER REPUBLIK ÖSTERREICH VOM MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER REPUBLIK LITAUEN ÜBERREICHT

Auf Anordnung des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen Audronius Ažubalis wird der Botschafter der Republik Österreich in Litauen am Montag, den 18. Juli in das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen bestellt. Dort wird ihm die Verbalnote wegen der Freilassung des per Haftbefehl Gesuchten im Verfahren vom 13. Jänner 1991 überreicht.

Am 15. Juli 2011 wurden die litauischen Behörden darüber in Kenntnis gesetzt, dass der aufgrund des am 18. Oktober 2010 erlassenen Europäischen Haftbefehls im Prozess vom 13. Jänner 1991 angeklagte russische Staatsbürger Michail Golovatov am 14. Juli in Österreich festgenommen wurde.

Am Abend des 15. Juli hat sich der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen mit seinem österreichischen Amtskollegen Michael Spindelegger telefonisch in Verbindung gesetzt. Im Gespräch hat Audronius Ažubalis die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass bei der Entscheidung bezüglich der Auslieferung des Angeklagten an Litauen Österreich sich an die Grundsätze des Völkerrechts und festgelegten Vorgehensweisen halten wird.

Während des Telefonates hat Audronius Ažubalis seinen österreichischen Amtskollegen daran erinnert, dass Litauen für die Wiederherstellung der Unabhängigkeit vor 20 Jahren einen hohen Preis bezahlen musste, und betonte, dass der Prozess vom 13. Jänner 1991 ein Fall von nationaler Wichtigkeit ist, der Gerechtigkeit fordert.

In der Nacht vom 15. zum 16. Juli erhielt Litauen die Information, dass der Verhaftete freigelassen wurde.

“Offizielle Vertreter Litauens, die litauische Bevölkerung und die Angehöhrigen der Opfer des 13. Jänner 1991 hoffen darauf, dass sich Österreich - so wie auch alle anderen EU-Partnerländer - bei derart wichtigen Fragen streng an die Völkerrechtsnormen hält. Wir warten auf eine überzeugende Erklärung, welche Argumente die Grundlage für die so rasch getroffene Entscheidung der Freilassung waren”, - so kommentierte der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen Audronius Ažubalis seinen Entschluss zur Überreichung der Verbalnote.

Bis dato sind Litauen die Motive für die von Österreich getroffene Entscheidung nicht bekannt. Am 18. Juli wird das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen der Republik Österreich die Verbalnote wegen der Freilassung des Angeklagten im 13. Jänner-Prozess überreichen.

Sektion für Information und Öffentlichkeitsarbeit des Außenministeriums

Abteilung für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Tel. +370 5 236 2445

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