DIE ANTWORTEN DES ÖSTERREICHISCHEN AUSSENMINISTERIUMS ENTHALTEN NICHTS NEUES
Am Abend des 21. Juli in Wien (Österreich) wurde dem Vertreter der Botschaft der Republik Litauen das Schreiben des Außenministeriums der Republik Österreich an die Außenminister der Baltischen Staaten überreicht, dessen Kopie an die EU-Justizkommissarin Viviane Reding sowie an alle Außenminister der EU übermittelt wurde.
„Litauen bedankt sich bei den österreichischen Amtskollegen für die Bemühungen, aber es muss sein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass wir diesem Schreiben nichts Neues entnehmen konnten. Alle in dem Antwortschreiben übermittelten Aussagen sind Litauen schon bekannt. Wir haben schon öffentlich erklärt, warum Litauen diese Aussagen nicht als Argumente betrachtet.“ – kommentiert der Außenminister der Republik Litauen Audronius Ažubalis das erhaltene Schreiben.
Der Außenminister betont, dass Litauen weiterhin hofft, in der kurzen Zeit eine Antwort des Außenministeriums der Republik Österreich auf seine Verbalnote sowie eine Antwort der EU-Kommissarin auf das Schreiben der drei Außenminister der Baltischen Staaten vom 18. Juli zu erhalten. Es wird in der Verbalnote um Erklärung ersucht, welche Argumente die Grundlage für die so rasch getroffene Entscheidung der Freilassung des Angeklagten im Prozess vom 13. Jänner 1991 waren.
Der Außenminister bringt wiederholt den Glauben zum Ausdruck, dass am 21. Juli von den litauischen und österreichischen Justizministerien gebildete Expertenarbeitsgruppe alle zur Freilassung von M. Golovatov führenden evidenten Umstände untersuchen wird und betont, dass diese Frage weiterhin auf der europäischen Ebene erhoben wird, um ähnliche Fälle in der Zukunft zu vermeiden.
A.Ažubalis unterstreicht auch, dass sich Litauen gut an österreichische Unterstützung während des litauischen Kampfes für die Freiheit und Wiederherstellung der Unabhängigkeit im Jahre 1991 erinnere, und ermahnt, die langjährige Partnerschaft von der Suche nach der Wahrheit in konkreten Rechtssituationen zu unterscheiden.
Die heutigen Aufgaben von Litauen liegen darin, vorrangig zu klären, warum Österreich das EU-Recht ignorierte, und Sorge zu tragen, dass im ganzen EU-Raum die Handlungen von Österreich bewertet werden, sowie zu versichern, dass die Europäische Union eine Lehre aus diesem Mangel an Solidarität zieht. Diese Lektion muss einen Beitrag zur Stärkung und Verständigung der EU-Partner miteinander leisten.
In diesem Kontext bedeutet die Verteidigung des Interesses von Litauen auch den Engagement für die Europäische Union und ihre Werte“-unterstrich A. Ažubalis.
Es wird darauf hingewiesen, dass am 20. Juli die litauische Generalstaatsanwaltschaft das österreichische Justizministerium informiert hat, dass es der Republik Litauen sowie der EU-Kommissarin V. Reding bekannt sei, dass für Österreich die Anwendung des Europäischen Haftbefehls nur auf Verbrechen, die nach dem 7. August 2002 begangen wurden, gilt. Aber es ist auch bekannt, dass laut der Republik Österreich in solchen Fällen der Europäische Haftbefehl automatisch als Antrag auf Auslieferung der Person angesehen wird.
Das hat zu bedeuten, dass bei der Erörtung der Frage in der Causa Golovatov nicht nur das österreichische Gesetz zur Auslieferung und Rechtshilfe, sondern auch die als Acquis der Europäischen Union und der Teil der Rechtsnormen Österreichs vorliegenden und über den nationalen Rechtvorschriften stehenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union und (oder) die folgenden internationalen Rechtsvorschriften hätten beachtet werden müssen: Abkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union von 1995, aufgesetzt in Anlehnung an Artikel K.3 des Vertrags der Europäischen Union sowie der Artikel des Europäischen Auslieferungsabkommens vom 13. September 1957.
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