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DEM VERTRETER ÖSTERREICHS WURDE DIE VERBALNOTE BEZÜGLICH DER FREILASSUNG DES PER HAFTBEFEHL GESUCHTEN IM VERFAHREN UM DEN 13. JÄNNER 1991 ÜBERREICHT

Die Vizeministerin für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen Asta Skaisgirytė Liauškienė überreichte am 18. Juli 2011 dem österreichischen Geschäftsträger Josef Sigmund die Verbalnote, in der Österreich um eine Erklärung gebeten wird, welche Argumente die Grundlage für die so rasch getroffene Entscheidung über die Freilassung von Michail Golovatov, dem Angeklagten im Prozess um den 13. Jänner 1991 waren.

In der Verbalnote wird die Enttäuschung über diese Vorgehensweise Österreichs zum Ausdruck gebracht und betont, dass der Europäische Haftbefehl der Entschluss einer Europäischen Rechtsinstitution ist und dass jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet ist, die in diesem Haftbefehl angegebene Person festzunehmen und auszuliefern.

„Österreichs Handlung bezüglich des Europäischen Haftbefehls betrachtet Litauen als einen gravierenden Verstoß gegen das EU-Recht. Wir sind besorgt, dass die das EU-Recht und die Kooperationsgrundsätze der Mitgliedstaaten leugnende Vorgehensweise Österreichs einen negativen Einfluss auf den internationalen Informationsaustausch in den Strafverfahren zwischen den EU-Staaten in der Zukunft haben kann“ – so das Dokument.

Dem Geschäftsträger Österreichs wurde zugleich das Buch „Lithuania, 1991.01.13: documents, testimonies, comments“ überreicht.

Am 18. Juli hat Litauen den litauischen Botschafter in Österreich Giedrius Puodžiūnas nach Vilnius zu Konsultationen einberufen.

Die Frage wird in der nächsten Zeit von Litauen in allen möglichen Formaten bei den EU-Institutionen erhoben.

„Offizielle Vertreter Litauens, die litauische Bevölkerung und die Angehöhrigen der Opfer des 13. Jänner 1991 hoffen darauf, dass sich Österreich – so wie auch alle anderen EU-Partnerländer – bei derart wichtigen Fragen streng an die Völkerrechtsnormen hält. Wir warten auf eine plausible Erklärung, welche Argumente die Grundlage für die so rasch getroffene Entscheidung der Freilassung waren”, kommentierte der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Litauen Audronius Ažubalis seinen Entschluss zur Überreichung der Verbalnote.

Am 15. Juli 2011 wurden die litauischen Behörden davon in Kenntnis gesetzt, dass der aufgrund des am 18. Oktober 2010 erlassenen Europäischen Haftbefehls im Prozess um den 13. Jänner 1991 angeklagte russische Staatsbürger Michail Golovatov am 14. Juli in Österreich festgenommen wurde. In der Nacht vom 15. zum 16. Juli erhielt Litauen die Information, dass der Verhaftete freigelassen wurde. Bis dato sind Litauen die Motive für die von Österreich getroffene Entscheidung nicht bekannt.

Die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Durchführung des Europäischen Haftbefehls ist unter der Adresse http://www.prokuraturos.lt/Naujiena/tabid/104/ItemID/4139/Default.aspx zu finden